Allgemeine Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibung (Stand 11/2024)
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsschluss und Mitwirkung
Nachstehende Bedingungen gelten für sämtliche von uns zu erbringenden Lieferungen und Leistungen, sofern nicht etwas anderes zwischen Ihnen und uns vereinbart ist. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen unserer Kunden haben keine Gültigkeit. Für den Auftragsinhalt ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Diese gilt als verbindlich, wenn Sie nicht innerhalb von zehn Tagen widersprechen. Sie stellen Ihrerseits die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung sicher. Dazu gehören u. a., dass Sie uns alle erforderlichen Informationen und Daten vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen, die wir benötigen, um unsere Leistungen erbringen zu können. Dies gilt auch im Falle von Änderungen der Informationen und Daten.
2. Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt ab Lager. Im Falle eines Versandes geht die Gefahr mit dem Absenden der Ware auf Sie über.
3. Preise, Preisanpassungen
a) Die derzeit gültigen Servicepreise für unsere Produkte ergeben sich aus dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag und den ihm beigefügten Anlagen. Diese Servicepreise enthalten beispielsweise die Kosten für den Vertrieb, die Überprüfung der Technik und die Disposition der entsprechenden Inspektionen vor Ort. Bei der Erbringung der diesbezüglichen Services fallen insbesondere Verwaltungs-, Personal-, IT- und Fahrtkosten an. Bei Ablesung und Abrechnung von Fremdgeräten berechnen wir eine Fahrtkostenpauschale von fünfundfünfzig Euro zzgl. MwSt.
b) Preisanpassungen werden durch uns nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB vorgenommen. Anlass für eine solche Preisanpassung ist ausschließlich eine Änderung der unter lit. a) genannten Kosten. Wir überwachen fortlaufend, mindestens jedoch alle zwölf Monate, die Entwicklung dieser Kosten. Der Umfang einer Preisanpassung ist auf die Veränderung der Kosten nach lit. a) seit der jeweils vorhergehenden Preisanpassung nach dieser Bestimmung bzw. – sofern noch keine Preisanpassung erfolgt ist – seit Vertragsschluss bis zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens der Preisanpassung beschränkt. Kostensteigerungen und Kostensenkungen sind bei jeder Preisanpassung gegenläufig zu saldieren. Die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisanpassung sind so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für Sie ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen; Kostensenkungen müssen in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
c) Die Preisanpassungsbestimmung nach lit. b) gilt auch, sofern künftig erhöhte und/oder neue Steuern, Abgaben und sonstige staatlich veranlasste, unsere Lieferungen und Leistungen unmittelbar betreffenden Belastungen oder Entlastungen wirksam werden. Abweichend von lit. b) werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß dem Umsatzsteuergesetz zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuergesetzes an Sie weitergegeben.
4. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind vierzehn Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Auch Ansprüche aus Teillieferungen oder Teilleistungen können wir vollständig fällig stellen. Ihre Zahlungen verrechnen wir mit der ältesten offenen Forderung. Gegen unsere Forderungen können Sie nur aufrechnen, wenn Ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Die Abtretung von Forderungen ohne unsere vorherige Zustimmung ist ausgeschlossen. Sind Sie Kaufmann, steht Ihnen kein Zurückbehaltungsrecht, auch nicht das nach § 369 HGB, zu. Sind Sie kein Kaufmann steht Ihnen ein Zurückbehaltungsrecht zu, sofern dieses auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Mit Eintritt des Zahlungsverzuges – bei Kaufleuten mit Fälligkeit – ist der Rechnungsbetrag mit zehn Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. verzinslich. Wir haben jedoch die Möglichkeit, einen nachweislich höheren Schaden geltend zu machen. Umgekehrt können Sie eine Herabsetzung des Zinses verlangen, wenn Sie nachweisen, dass uns ein Schaden in dieser Höhe nicht entstanden ist.
5. Gewährleistung, Mängelhaftung
Binnen einer Woche nach Lieferung von Sachen sowie der Erbringung von Werks-oder Dienstleistungen haben Sie alle bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbaren Mängel in Textform, wenn Sie Kaufmann sind aber stets schriftlich, bei uns zu rügen; diese Frist gilt nicht bei einem Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB). Andere Mängel haben Sie, falls Sie Kaufmann sind, nach ihrer Entdeckung innerhalb der vorgenannten Frist schriftlich zu rügen. Bei nicht form- oder fristgemäßer Mängelrüge gilt die Lieferung oder sonstige Leistung insoweit als mangelfrei. Anderenfalls beheben wir den Mangel im Wege der Nacherfüllung nach unserer Wahl (außer bei einem Verbrauchsgüterkauf) durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache oder durch Erbringung einer mangelfreien Leistung; bei Druck-, Schreib- und Rechenfehlern werden wir den Fehler berichtigen. Sie sind dann zum Rücktritt oder zur Minderung (Herabsetzung der Vergütung) berechtigt, wenn wir die Nacherfüllung verweigern, diese fehlschlägt oder für Sie unzumutbar ist. Voraussetzung dafür ist jedoch, - soweit ein Rücktritt nicht gesetzlich ausgeschlossen ist – dass eine von Ihnen gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen ist, es sei denn, die Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Im Verkehr zwischen Unternehmen beträgt die Verjährung von Ansprüchen wegen Mangels ein Jahr.
6. Haftung
Im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen und außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei einer mangelhaften Lieferung oder sonstigen Leistung und unerlaubten Handlung, haften wir im Falle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet). Jedoch ist unsere Haftung – ausgenommen der Fall des Vorsatzes – auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Zudem haften wir – mit Ausnahme der Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nicht für infolge der Montage auftretende Schäden, die aufgrund ungeeigneter oder maroder Bausubstanz (z.B. Stroh- oder Lehmdecken in Altbauten) entstehen. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Pflichten ist – mit Ausnahme von Verzögerungsschäden – eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Verzögerungsschäden haften wir zwar auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch nur in Höhe von bis zu 5% des mit uns vereinbarten Kaufpreises oder der Vergütung für die sonstige Leistung. Die Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Gleichens gilt für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns, falls Sie Kaufmann sind, das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit Ihnen vor. Sind Sie kein Kaufmann, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
8. Vertragsdauer/Kündigung
Die Festlaufzeit der mit Ihnen geschlossenen Verträge wird individuell vereinbart und ergibt sich aus der entsprechenden Vertragsunterlage. Jeder Vertrag kann bis zum Ende der vereinbarten Festlaufzeit bzw. zum Ablauf der nachfolgend beschriebenen Verlängerungszeiträume mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Das Kündigungsrecht des § 648 Satz 1 BGB ist ausgeschlossen. Sind Sie Kaufmann, verlängert sich der mit Ihnen geschlossene Vertrag nach Ablauf der Festlaufzeit jeweils erneut um den Zeitraum der Festlaufzeit. Sind Sie Verbraucher und hat der Vertrag eine Werk- oder Dienstleistung zum Inhalt, verlängert er sich nach Ablauf der Laufzeit jeweils um ein weiteres Jahr. Bei einer unrechtmäßigen außerordentlichen Kündigung durch Sie sind wir berechtigt, unsere Leistungen einzustellen und die bis zum Ende der regulären Laufzeit geschuldete Vergütung sofort in Rechnung zu stellen. Dabei erfolgt zu Ihren Gunsten eine Abzinsung zu banküblichen Konditionen. Des Weiteren bringen wir die von uns ersparten Aufwendungen in Abzug. Wegen des hohen Fixkostenanteils bei unseren Kosten betragen die ersparten Aufwendungen im Regelfall nicht mehr als 10% unserer Vergütung. Der Nachweis, dass unsere ersparten Aufwendungen höher oder niedriger sind, bleibt unberührt.
9. Datenschutz
Wir beachten die einschlägigen Anforderungen hinsichtlich Datenschutzes und Datensicherheit. Wir gehen davon aus, dass auch Sie sich, insbesondere gegenüber Ihren Nutzern, datenschutzkonform verhalten. Soweit wir für Sie im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung als Auftragsdatenbearbeiter tätig werden, gilt im Übrigen die mit Ihnen getroffene Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung.
10. Gerichtsstand
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen wird Saarbrücken als Gerichtsstand vereinbart.
11. Informationen nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Unser Unternehmen ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
B. Leistungsbeschreibung
1. Generelle Hinweise
Wenn und soweit beauftragt, übernehmen wir für Sie entsprechend den mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen und den nachfolgenden Regelungen die Ausstattung mit Zählern (d.h. deren Montage und Inbetriebnahme) und eine Inspektion der Zähler. Sie bleiben aber im Übrigen verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Sie die als Eigentümer treffenden Pflichten, insbesondere zum ordnungsgemäßen Betrieb der Zähler, einhalten. Die von uns angebotene Inspektion der Zähler und/oder RWM erhöht zwar die Wahrscheinlichkeit, dass die Hardware auch bis zur nächsten Inspektion betriebsbereit bleibt, sie alleine bietet dafür aber keine ausreichende Gewähr. Denn durch Sondereinflüsse (z.B. vermehrte Staubentwicklung durch Renovierungsarbeiten oder durch Nikotinkondensat bei starken Rauchern) kann die Gebrauchstauglichkeit eines Gerätes beeinträchtigt werden. Wir übernehmen ausdrücklich keine Gewähr dafür, dass nach einer von uns durchgeführten Inspektion der Geräte bis zur nächsten Prüfung einsatzbereit bleibt. Hier müssen Sie daher selbst oder aufgrund entsprechender Vereinbarungen mit Ihren Nutzern sicherstellen, dass der ordnungsgemäße Betrieb der Geräte zwischen zwei Inspektionsintervallen gewährleistet ist.
2. Montage
Sie haben die Voraussetzungen für die ungehinderte Montage bzw. den Austausch der Geräte in einem Arbeitsgang zu schaffen (etwa freie Zugänglichkeit der Montagestelle). Wir befestigen die Geräte professionell. Die Termine für die Erstmontage werden jedem Nutzer (z.B. durch eine Benachrichtigungskarte, sofern keine andere Benachrichtigungsart vereinbart ist) regelmäßig mindestens acht Tage zuvor angekündigt. Sollte auch dann die Montage nicht durchgeführt werden können, werden Sie schriftlich von uns informiert. Jeder nicht wahrgenommene Termin seitens des Nutzers, sowie der Montagetermin, wird berechnet. Wir werden erst dann wieder tätig werden, wenn Sie uns einen kostenpflichtigen Nachmontageauftrag erteilen.
3. Gerätemiete
Die Gerätemiete umfasst neben der Montage und Inbetriebnahme nur die reine Gebrauchsüberlassung der Geräte, nicht aber deren regelmäßige Inspektion. Gemietete Geräte tauschen wir jeweils nach zehn Jahren gegen ein mindestens gleichwertiges Modell aus (Regeltausch).
4. Durchführung von Inspektionen
a) Vor-Ort-Inspektion
Entsprechend dem uns erteilten Auftrag führen wir gemäß Ziffer 6.2.2 der DIN 14676 eine Vor-Ort-Inspektion der Geräte durch.
5. Terminierung von Inspektionen; Umgang mit Auffälligkeiten; Sonderformen der Inspektion
Hinsichtlich der Termine für die Vor-Ort-Inspektion gelten die gleichen Regelungen, wie wir sie in Punkt B. 2 für die Ankündigung der Montagetermine und für die Berechnung nicht eingehaltener Termine beschrieben haben. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, beauftragen Sie uns bereits jetzt damit, bei einer Vor-Ort-Inspektion als defekt, beschädigt oder fehlend festgestellte Geräte bzw. Fremdgeräte sofort durch einen neuen, gleichwertiges Gerät zu ersetzen bzw. einen solchen nach zu montieren, sowie eine nicht normgerechte Installation von Fremd Geräten zu korrigieren, soweit diese Maßnahmen ohne zusätzlichen Aufwand für uns möglich sind. Wir werden Sie anschließend entsprechend informieren.
Auf Ihren abweichenden Auftrag hin beschränkt sich bei Fremd-Geräte unsere Leistung nach erfolgter Vor-Ort-Inspektion darauf, Sie zu informieren, ob eines der im vorstehenden Absatz beschriebenen Defizite vorliegt. Diese Defizite beseitigen wir nur, wenn Sie uns hierzu gesondert beauftragen. Erfolgt die Defizitbeseitigung nicht durch uns, bedarf die künftige Durchführung der Vor-Ort-Inspektion für den betreffenden Fremd-Geräte einer neuen Beauftragung.
Bei Ummontagen haben wir die Montagespuren am bisherigen Montageort nicht zu beseitigen. Sofern der Grund des Gerätetausches nicht durch uns zu vertreten ist, werden die Kosten für den Austausch gemäß unserer aktuellen Preisliste berechnet.
6. Technische Dokumentation, Ausstattungshindernisse und Unklarheiten
Zu jeder von uns mit Geräten ausgestatteten Liegenschaft erhalten Sie von uns eine „technische Dokumentation“, der Sie alle relevanten Informationen – wie sie uns zum Zeitpunkt der Datenaufnahme bzw. bei Durchführung des Regeltauschs (siehe Punkt B. 3 ) bestanden – entnehmen können. Wir bitten Sie, die technische Dokumentation sorgfältig zu prüfen. Wir werden Sie – sowohl bei der Erstinstallation der Geräte als auch bei einem etwaigen Geräteaustausch – auf Ausstattungshindernisse (z.B. verweigerter Zutritt) hinweisen. Wir bitten Sie, in eigener Verantwortung die Ausstattungshindernisse zeitnah zu beseitigen und uns dann einen kostenpflichtigen Nachmontageauftrag zu erteilen.
7. Nutzungsänderungen und sonstige Veränderungen von Nutzeinheiten/Räumen
Bitte informieren Sie uns unverzüglich, wenn aufgrund baulicher oder sonstiger Veränderungen der Montageort eines Gerätes zu verlegen ist, damit dieser wieder ordnungsgemäß angebracht ist. Insoweit sind wir – mit Ausnahme der uns obliegenden Prüfungen im Rahmen der Vor-Ort-Inspektion – auch nicht verpflichtet, zu kontrollieren, ob sich zwischenzeitlich solche Veränderungen ergeben haben könnten. Sich aus Nutzungsänderungen und sonstigen Veränderungen von Nutzeinheiten/Räumen ggfls. ergebende Nach-/Ummontagen sind kostenpflichtig und von Ihnen zu beauftragen.
8. Umlage von Servicepreisen und Gerätemiete
Die Servicepreise und die Gerätemiete werden, soweit von Ihnen beauftragt, in der von uns erstellten Abrechnung auf Ihre Nutzer verteilt. Die Kosten der Anmietung von Geräte können gemäß rechtskräftigem Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 27.09.2011 grundsätzlich als Betriebskosten auf die Nutzer umgelegt werden. Wenn Sie uns mit der Umlegung der Servicepreise bzw. der Gerätemiete auf Ihre Nutzer beauftragt haben, dürfen wir davon ausgehen, dass Sie in eigener Verantwortung sichergestellt haben, dass die Voraussetzungen gegeben sind.
9. Fälligkeit von Servicepreisen und Gerätemiete
Die Servicepreise und die Geräte-Miete werden jährlich im Voraus erhoben.
10. Störungsmeldungen
Wir sind zu den üblichen Geschäftszeiten telefonisch zur Entgegennahme von Störmeldungen für Sie erreichbar. Außerhalb unserer Geschäftszeiten können Sie eine Störungsmeldung auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen. Innerhalb von 10 Arbeitstagen nach einer von Ihnen mitgeteilten oder von uns im Rahmen der Fern-Inspektion von Funksendern empfangenen Störungsmeldung werden wir – sofern Sie nichts anderes im Rahmen Ihrer Störungsmeldung vorgeben – mit dem Nutzer der betroffenen Nutzeinheit einen zeitnahen Termin zur Überprüfung und zum ggfls. notwendigen Geräteaustausch vereinbaren.
Ergibt die Überprüfung, dass keine Störung vorliegt oder der Störungsmeldung eine Manipulation, Beschädigung, unsachgemäße Nutzung/Bedienung des Geräts oder eine andere Ursache zugrunde liegt, die wir nicht zu vertreten haben, müssen wir Ihnen die Kosten der Überprüfung bzw. des Gerätetausches berechnen.
C. Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen mit uns geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Im Falle eines Kaufvertrages beginnt die 14-tägige Frist ab dem Tag zu laufen, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, beginnt die 14-tägige Frist ab dem Tag zu laufen, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Fall eines Vertrages über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken beginnt die 14-tägige Frist ab dem Tag zu laufen, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die Firma Mestate Digitale Energie- und Gebäudetechnik Deutschland GmbH, Saarbrücker Str. 64, 66299 Friedrichsthal, 01624216124, E-Mail: info@mestate-digital.de, durch eine eindeutige Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung zusenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie uns einen Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an die im Lieferschein angegebene Anschrift oder, sofern dieser nicht mehr vorliegt, an Mestate Digitale Energie- und Gebäudetechnik Deutschland GmbH, Saarbrücker Str. 64, 66299 Friedrichsthal zurückzusenden oder zu übergeben. Der Sendung ist eine Kopie des Lieferscheins beizufügen. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit diesen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.